Gerade wenn es um psychische Erkankungen geht, fällt es schwer mit der eigenen Krankenkasse über die Kostenübernahme zu sprechen. Daher haben wir aus unserer Erfahrung die gängigen Versicherungarten zusammengestellt.
Die Kosten für Coaching, Beratung, Paartherapie und Supervision werden nicht von den Krankenkassen übernommen.
Die Verhaltenstherapie gehört als Richtlinienverfahren zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb werden die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie übernommen.
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie von den Privaten Krankenkassen problemlos übernommen. Sie sollten aber in jedem Fall vor Beginn der Psychotherapie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten, um Ihre Vertragsbestimmungen zu erfahren unter denen Sie eine Psychotherapie beantragen können und den Umfang der Kostenerstattung (diese können im Jahr z.B. auf 30 Sitzungen vertraglich begrenzt sein).
Von den Beihilfestellen werden die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung auf Antrag grundsätzlich übernommen. Die dafür notwendigen Formulare erhalten Sie bei Ihrer für Sie zuständigen Beihilfestelle oder aus dem Internet.
Sollten Sie die Kosten einer ambulanten Psychotherapie selbst tragen wollen, erstellen wir gerne einen individuellen Kostenplan. Das Honorar richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).